Der Kirschlorbeer ist leider eine beliebte Pflanze und in zahlreichen Schweizer Gärten zu finden. Wenn der Kirschlorbeer doch so beliebt ist, warum will ihn der Bund und die Kantone ausrotten?

In der Schweiz gibt es über 500 Neophyten. Das sind Pflanzen, die irgendwann einmal in die Schweiz gekommen sind. Die meisten dieser Pflanzen haben sich ziemlich gut integriert und vermehren sich nicht unkontrolliert. Es gibt aber ein paar schwarze Schafe unter den Neophyten, die sich nicht an Gartenzäune halten. Diese invasiven Neophyten breiten sich überall aus und verdrängen unsere einheimischen Pflanzen und somit auch Nahrungsquellen und Nistplätze für unsere Insekten und Vögel. Eines dieser Schafe ist der Kirschlorbeer. Die Beeren mit den Samen fallen entweder auf den Boden oder werden durch Vögel verteilt. So wachsen überall neue Kirschlorbeeren und verdrängen dadurch einheimische Pflanzen.

Einheimische Pflanzen sind aber sehr wichtig für das Zusammenspiel mit unserer Tierwelt. Für sie sind unsere Pflanzen Orte, wo sie Futter finden, Eier ablegen oder sich zurückziehen können. Dieses Angebot finden sie leider nicht bei Kirschlorbeer und Co.. 

Was können Sie tun?

  • Kaufen/Pflanzen Sie keinen Kirschlorbeer
  • Fällen Sie ihren Kirschlorbeer
  • Falls Sie einen Kirschlorbeer im Garten haben und sich nicht trennen möchten:
  • schneiden Sie ihn regelmässig zurück
  • schneiden Sie die Blüten nach dem Verblühen ab
  • schneiden Sie spätestetens die Beeren (Achtung, sie sind giftig) ab und entsorgen Sie sie im Müll.
  • Entfernen Sie alle Jungpflanzen

Wir verlosen einen «Kirschlorbeer – NVV-Garteneinsatz»

Der Natur- und Vogelschutzverein Buchs sucht Gartenbesitzer in Buchs AG, die ihren Kirschlorbeer aus ihrem Garten verbannen möchten. Unter den Teilnehmern des Wettbewerbes verlosen wir einen NVV Garteneinsatz. Konkret heisst das, wir gehen zu dem Gewinner nach Hause, fällen den Kirschlorbeer entfernen die Wurzeln und ersetzen ihn durch einen einheimischen Strauch, der vom NVV gesponsert wird.

Die Teilnahmebedingungen sind:

  • Sie haben auf ihrem eigenen Grundstück einen Kirschlorbeer.
  • Der Durchmesser des Stammes ist nicht dicker als 15 cm.
  • Sie freuen sich, das Gartenteam nach ihren Möglichkeiten zu unterstützen (zum Beispiel mit der Schaufel oder einer Zwischenverpflegung)

Wenn Sie die Teilnahmebedingungen erfüllen, freuen wir uns über

ein Mail, mit ihrer Adresse an info@nvvbuchs.ch

oder einer Karte an NVV Buchs, Verena Tüscher, Lindenweg 6, 5033 Buchs.

Der Einsendeschluss ist der 15. Dezember 2019

Die Verlosung findet anlässlich der Öffnung des Adventsfenster Kaufmann/NVV am 18. Dezember 2019 am Postweg 10 statt.